Die Fachweiterbildung macht Pflegende mit ihren Aufgaben in der Intensiv- und Anästhesiepflege vertraut und erweitert die fachlichen, personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen. Sie soll dazu befähigen, komplexe berufliche Situationen nach aktuellen pflegewissenschaftlichen, medizinischen und weiteren bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen zu bewältigen.
Ihr Handeln soll die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Patienten in deren familiären, sozialen, spirituellen und kulturellen Gegebenheiten miteinbeziehen.
Die berufsbegleitende, modular aufgebaute Weiterbildung dauert zwei Jahre und beinhaltet:
720 Stunden Theorie (25 % hiervon in nachgewiesenen Formen von selbstgesteuertem Lernen)
1800 Stunden praktische Weiterbildung, davon:
die jeweiligen Prüfungen:
Die theoretischen Inhalte richten sich nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur pflegerischen Fachweiterbildung vom 03.07. / 04.07.2023, in folgende Bereiche:
Zur Fachweiterbildung wird zugelassen, wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 oder nach § 58 Abs. 1 oder Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes besitzt und nach Erteilung dieser Erlaubnis in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger) mindestens sechs Monate in der Intensiv- und/oder Anästhesiepflege tätig war.
Bei Interesse an der Weiterbildung sind folgende Unterlagen dem Bewerbungsschreiben beizufügen:
Lebenslauf mit Lichtbild
Beglaubigte Kopie des Zeugnisses einem der o. g. Ausbildungsberufe
Beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung von einem der o. g. Ausbildungsberufe
Nachweis über den Umfang der Beschäftigung (Voll- oder Teilzeit)
Nachweis über eine mindestens sechsmonatige Berufserfahrung vor Fachweiterbildungsbeginn im jeweiligen Fachgebiet
Der nächste Fachweiterbildungskurs beginnt am 01.10.2026.
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